Autokauf und Mängel: Warum die Nacherfüllung meist zuerst kommt

Beim Autokauf gilt eine klare gesetzliche Reihenfolge: Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung, bevor der Käufer zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen darf. Dieser Vorrang der Nacherfüllung wird im Alltag ständig übersehen. Viele Käufer sind enttäuscht, wenn ein Mangel auftritt, und wollen sofort ihr Geld zurück oder den Kauf rückabwickeln. Juristisch ist das jedoch nicht möglich, solange der Verkäufer nicht die Chance hatte, den Mangel zu beheben.

Damit der Käufer seine Rechte später überhaupt durchsetzen kann, muss er den Verkäufer korrekt zur Nacherfüllung auffordern. Dazu gehört eine eindeutige Erklärung, dass ein Mangel vorliegt, und die klare Aufforderung, diesen zu beseitigen. Ebenso wichtig ist eine angemessene Frist. Ohne Fristsetzung kann der Käufer seine weitergehenden Rechte verlieren. Genau daran scheitern viele Fälle: Es wird zwar reklamiert, aber keine Frist gesetzt oder nur vage formuliert wie „Bitte kümmern Sie sich darum“. Solche Formulierungen reichen nicht aus, um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Der Verkäufer darf selbst entscheiden, wie er nacherfüllt – durch Reparatur oder durch Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert, verweigert wird oder die gesetzte Frist erfolglos abläuft, entstehen die stärkeren Rechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Käufer, die diese Reihenfolge ignorieren, riskieren, dass ihre Ansprüche vollständig scheitern, selbst wenn der Mangel objektiv besteht.

Es gibt nur wenige Ausnahmen vom Vorrang der Nacherfüllung, etwa wenn die Nacherfüllung unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen. Diese Ausnahmen sind jedoch eng begrenzt und müssen rechtlich sauber eingeordnet werden. Genau das ist Aufgabe des Anwalts: Er prüft, ob im konkreten Fall tatsächlich eine Ausnahme greift oder ob der Käufer zwingend zunächst Nacherfüllung verlangen muss. Ohne diese juristische Einordnung droht ein vollständiger Verlust der Gewährleistungsrechte.

In der Praxis kommt es häufig zu Konflikten, weil Käufer zu früh „den Rücktritt erklären“ oder Verkäufer die Nacherfüllung verzögern oder unzureichend durchführen. Ebenso problematisch sind Fälle, in denen der Käufer das Fahrzeug ohne Absprache in eine andere Werkstatt bringt und anschließend die Kosten ersetzt haben möchte. Ohne vorherige, korrekte Aufforderung zur Nacherfüllung ist das regelmäßig ausgeschlossen.

Am Ende ist der Ablauf klar und rechtlich zwingend: Mangel anzeigen, Nacherfüllung verlangen, Frist setzen, Ergebnis abwarten. Erst danach kommen Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz überhaupt in Betracht. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet Fehler und sichert seine Ansprüche. Eine kurze anwaltliche Prüfung hilft, die Aufforderung zur Nacherfüllung rechtssicher zu formulieren und spätere Streitpunkte zu vermeiden.

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