Obligatorisches Schiedsverfahren in der WEG: Darf ich sofort klagen oder muss ich erst zur Schlichtungsstelle?

Viele Eigentümer in Reihenhaus‑WEGs stehen irgendwann vor der Frage, wie sie bei Streitigkeiten mit dem Nachbarn richtig vorgehen sollen. Kann man sofort zum Anwalt gehen? Darf man direkt Klage erheben? Oder ist vorher ein Schlichtungsverfahren zwingend vorgeschrieben? Die Unterscheidung ist wichtig – und sie entscheidet darüber, ob eine Klage überhaupt zulässig wäre.

Grundsätzlich gilt: Zum Anwalt dürfen Sie jederzeit gehen. Eine rechtliche Beratung ist immer möglich und oft sinnvoll, um die eigene Position richtig einzuordnen. Für die Klageerhebung gelten jedoch andere Regeln. In vielen Fällen ist ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor ein Gericht angerufen werden darf. Das betrifft alle klassischen Nachbarschaftsstreitigkeiten, also Konflikte zwischen zwei Sondereigentümern, die sich unmittelbar aus der Nutzung ihrer Grundstücks‑ oder Gartenflächen ergeben.

Typische Beispiele in Reihenhaus‑WEGs sind überhängende Äste, zu hohe Hecken, Abstandsverstöße nach dem Landesnachbarrechtsgesetz, Lärm, Rauch, Grillen, Feuerstellen, Sichtschutz, Zäune, Einfriedungen, Gerüche, Kompost oder Tiere. Auch bauliche Veränderungen im Garten können dazugehören. In all diesen Fällen stehen die Ansprüche dem einzelnen Sondereigentümer selbst zu – und genau hier schreibt das Landesrecht ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vor. Eine Klage ohne vorherige Schlichtung wäre unzulässig.

Anders ist die Lage, wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Geht es etwa um einen gemeinsamen Zaun, eine Hecke auf Gemeinschaftsfläche oder einen Weg, der allen gehört, ist die WEG als Verband zuständig. In solchen Fällen besteht keine Schlichtungspflicht, weil es sich nicht um einen klassischen Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Grundstücksnachbarn handelt, sondern um eine Angelegenheit der Gemeinschaft.

In der Praxis führt diese Unterscheidung häufig zu Unsicherheiten. Manche Eigentümer gehen zu früh den Klageweg und stoßen dann auf Zulässigkeitsprobleme. Andere wenden sich an die Schlichtungsstelle, obwohl eigentlich die WEG handeln müsste und sie selbst gar nicht anspruchsberechtigt sind. Eine rechtliche Einordnung hilft, den richtigen Weg zu wählen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren ist kein Hindernis, sondern ein strukturiertes Instrument, um Konflikte frühzeitig zu lösen – oft schneller und nachhaltiger als ein Gerichtsverfahren. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass die Klage später überhaupt zulässig ist, falls eine Einigung nicht gelingt.

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