Garantie oder Gewährleistung? Was beim Autokauf wirklich gilt

Beim Autokauf werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung ständig verwechselt, dabei unterscheiden sie sich grundlegend. Die Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers. Sie schützt den Käufer vor Mängeln, die bereits bei Übergabe vorhanden waren – auch wenn sie erst später auftreten. Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein privater Käufer von einem gewerblichen Händler kauft, gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist. In den ersten zwölf Monaten wird sogar gesetzlich vermutet, dass ein auftretender Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Der Verkäufer kann diese Gewährleistung nicht ausschließen. Er muss nacherfüllen und gegebenenfalls für Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz einstehen. Die Gewährleistung ist also kein Bonus, sondern zwingendes Recht.

Ganz anders verhält es sich mit der Garantie. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die vom Händler, vom Hersteller oder von einer Versicherung stammen kann. Sie kann beliebig ausgestaltet werden, oft mit Einschränkungen, Bedingungen oder Ausschlüssen. Viele Käufer glauben, die Garantie sei „stärker“ als die Gewährleistung. Tatsächlich ist sie häufig enger gefasst und an bestimmte Voraussetzungen gebunden, etwa regelmäßige Inspektionen in Vertragswerkstätten oder die Einhaltung bestimmter Wartungsintervalle. Die Garantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht, sie tritt lediglich daneben.

Die Verwechslung der beiden Begriffe ist gefährlich, weil Käufer dadurch Ansprüche verlieren oder Verkäufer sich auf falsche Argumente stützen. Ein Käufer, der glaubt, er müsse sich an eine Garantieversicherung wenden, obwohl eigentlich der Händler in der Gewährleistungspflicht ist, verschenkt Rechte. Umgekehrt verweisen manche Händler auf Garantiebedingungen, obwohl die gesetzliche Gewährleistung Vorrang hat. Und viele Käufer meinen, ohne Garantie hätten sie „keine Rechte“, was schlicht falsch ist. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf führt diese Unsicherheit zu unnötigen Konflikten und Fehlentscheidungen.

Am Ende gilt: Die Gewährleistung ist die gesetzliche Basis, die Garantie nur ein freiwilliger Zusatz. Wer die Begriffe verwechselt, riskiert unnötige Auseinandersetzungen und möglicherweise den Verlust wichtiger Ansprüche. Eine kurze anwaltliche Prüfung klärt schnell, welche Rechte im konkreten Fall wirklich bestehen, wer in der Pflicht steht und wie die Ansprüche effektiv durchgesetzt werden können.

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