Muss ich eine Mietminderung ankündigen? – Und warum eine überzogene Minderung riskant sein kann

Viele Mieter fragen sich, ob sie eine Mietminderung vorher ankündigen müssen, bevor sie weniger Miete zahlen. Die Antwort ist eindeutig: Nein. Die Mietminderung entsteht automatisch kraft Gesetzes, sobald ein erheblicher Mangel an der Wohnung vorliegt. § 536 BGB ordnet an, dass die Miete für die Dauer des Mangels in dem Umfang herabgesetzt ist, in dem die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist. Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht erforderlich.

Sobald also ein Mangel wie Schimmel, ein Heizungsausfall, erheblicher Lärm oder ein Wasserschaden auftritt, ist die Miete automatisch gemindert. Die Minderung muss nicht „beantragt“ oder vorher angekündigt werden. Wichtig ist jedoch, dass der Mieter den Mangel unverzüglich anzeigt, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, ihn zu beseitigen. Die Anzeige ist zwar keine Voraussetzung für die Minderung selbst, sie verhindert aber spätere Auseinandersetzungen darüber, ob und seit wann ein Mangel vorlag.

Genau an dieser Stelle entsteht oft Unsicherheit. Viele Mieter setzen die Minderungsquote deutlich höher an, als es der konkrete Mangel rechtfertigt. Und das kann erhebliche Folgen haben. Eine zu hoch angesetzte Mietminderung führt schnell zu Mietrückständen – und diese können eine fristlose Kündigung begründen. Die Rechtsprechung ist hier klar: Auch wenn ein Mangel tatsächlich besteht, kann eine überzogene Minderung dazu führen, dass der Vermieter eine Kündigung erfolgreich durchsetzt.

Die zulässige Höhe der Minderung hängt immer vom Einzelfall ab. Gesetzliche Prozentsätze gibt es nicht. Ein Heizungsausfall im Winter kann eine deutliche Minderung rechtfertigen, während leichte optische Beeinträchtigungen nur einen sehr geringen Einfluss haben. Viele Mieter überschätzen die Minderungsquote, weil sie sich an unpassenden Beispielen orientieren oder die Auswirkungen des Mangels anders bewerten als die Gerichte.

Deshalb ist eine kurze rechtliche Einschätzung sinnvoll, bevor eigenständig gemindert wird. Eine realistische Bewertung schützt vor unnötigen Risiken und sorgt dafür, dass die eigenen Rechte wirksam durchgesetzt werden können, ohne eine Kündigung zu provozieren.

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